Zivile Mitbenutzung Allgemein

Für zivile Organisationen, Vereine, Körperschaften, usw. besteht die Möglichkeit, Schieß- und Ausbildungsanlagen sowie Übungsräume am Truppenübungsplatz ALLENTSTEIG zu nutzen.

Voraussetzung für diese Nutzung ist die Genehmigung durch das Militärkommando NIEDERÖSTERREICH.
Hierzu ist ein formloser Antrag auf dem Postweg oder mittels Email an nachfolgende Adressen zu stellen:

Antrag an:

Militärkommando Niederösterreich
Kommandogebäude FM HESS
Schießstattring 8
3100 ST. PÖLTEN

ODER per E-Mail an:
milkdonoe@bmlv.gv.at

Der Antrag sollte

in kurzen Worten die Absicht des geplanten Vorhabens beschreiben:

  • WER?
  • WAS?
  • WANN?
  • WIE?
  • WO?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Schieß-, Ausbildungs- oder Übungsanlagen einmalig oder z. B. für das laufende Kalenderjahr zu beantragen.

Unabhängig von der Genehmigung ist für die Nutzung entscheidend, ob es einen militärischen Bedarf gibt oder nicht (Priorität).

Mit der Genehmigung durch das Militärkommando entsteht kein Anspruch die entsprechende Anlage nutzen zu können.

Die Details der Durchführung sind immer vorgestaffelt mit der Sicherheitskanzlei im Kommando des Truppenübungsplatzes abzusprechen:
Tel.: 050201 31 42311