Militärisches Sperrgebiet

Gemäß Sperrgebietsgesetz 2002 ist der gesamte Truppenübungsplatz mit Ausnahme des Lagers KAUFHOLZ, der LIECHTENSTEIN-Kaserne und der festgelegten Wanderwege ein ständiges militärisches Sperrgebiet.

Das militärische Sperrgebiet wurde aus Sicherheitsgründen verordnet, einerseits um das sichere Üben der Truppe zu gewährleisten, andererseits um zivile Personen vor Gefahren, wie Blindgänger, Scharfschießen, Übungsbetrieb, etc. zu schützen.

Auch das Fotografieren, Filmen und jede zeichnerische Darstellung des Sperrgebietes ist verboten.

Gemäß § 5 Abs. 1 Sperrgebietsgesetz 2002 begeht eine Verwaltungsübertretung, wer

  • unbefugt ein Sperrgebiet betritt oder befährt oder
  • unbefugt ein Sperrgebiet oder einen Teil eines solchen oder eine in einem Sperrgebiet befindliche militärische Einrichtung fotografiert oder filmt oder zeichnerisch darstellt.

Zur Durchsetzung dieser Verbote haben die Wachorgane (z.B. Militärhundeführer) am Truppenübungsplatz Allentsteig das Kontroll-, Wegweisungs-, Beschlagnahme- und Festnahmerecht gemäß Militärbefugnisgesetz.

Ausnahmegenehmigungen
zum Betreten/Befahren oder Fotografieren des militärischen Sperrgebietes erteilt der Kommandant des Truppenübungsplatzes aus wichtigen, insbesondere persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen auf Antrag.

Übungs-Schieß-Infrastruktur
Straße durchs TÜPL Sperrgebiet

Den Passierscheinantrag „Ansuchen um Genehmigung zum Betreten des Sperrgebietes“, 2-seitig, finden Sie auf der Seite Downloads:

Übungs-Schieß-Infrastruktur
Übungs-Schieß-Infrastruktur